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Kundmachungen zu Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst (Brasilien)×
BGBl
BGBl. Nr. 82/1966 Sonstiges kundgemacht 17.06.1966
82. Notenwechsel: Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Brasilianischen Regierung über die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und der Kunst
Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst (Brasilien)neu