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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten der Geschworenen und Schöffen
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§ 1
§ 2
Anl. 1
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von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 342/1990
Verordnung
kundgemacht 28.09.1990
342. Verordnung: Bildung der Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten der Geschworenen und Schöffen
Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten der Geschworenen und Schöffen
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