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Kundmachungen zu Doppelbesteuerung – Quellensteuern (Liechtenstein)×
BGBl
BGBl. Nr. 215/1956 Sonstiges kundgemacht 22.11.1956
215. Vereinbarung zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Finanzen und der Regierung des Fürstentum Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen.
Doppelbesteuerung – Quellensteuern (Liechtenstein)neu