Aufhebung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden
Gnadenrecht in Finanzstrafsachenaufgehoben
607. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen durch die Finanzlandesdirektionen
Gnadenrecht in Finanzstrafsachen1