Aufhebung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden
Gnadenrecht in Finanzstrafsachenaufgehoben
290. Verordnung: Ermächtigung der Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen.
Gnadenrecht in Finanzstrafsachenneu