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Kundmachungen zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr×
BGBl
BGBl. Nr. 119/1995 Kundmachung kundgemacht 22.02.1995
119. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Irak andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte EinfuhraufgehobenUrsprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.neu
BGBl. Nr. 326/1983 Sonstiges kundgemacht 21.06.1983
326. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Irak andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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