FORG-Anpassungsverordnung
AVOG 2010 - DVaufgehobenBausparen gemäß § 108 EStG 19885Beihilfen- und Ausgleichsprozentsätze im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes22BHV 20132Bioethanolgemischverordnung2Datenübermittlung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen3Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge2DBA-Entlastungsverordnung2Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel14Elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen1GrESt-SBV5KapAbfl-DV1KontReg-DV1Luftfahrtbegünstigungsverordnung4Militärflugplatz-Nebenwegverkehrs-Verordnung3Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 198813Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des § 4a EStG 198811Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer4SitzVneuSonderausgaben-DÜV11Tabakwarenanmeldungsverordnung 20142Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten3Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung2Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung1VO-Abfindung3VO-Vergällung3Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer2VwG-EGebV2ZBV 20164Zoll-TE-Inf-V 201910Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen SicherheitsdienstesaufgehobenZollR-DV 200482Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen2
Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen Finanzsenat, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen2
395. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen3
494. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von AnbringenneuZulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das BMF und FLDaufgehoben