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Kundmachungen zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.×
BGBl
BGBl. Nr. 15/1995 Kundmachung kundgemacht 05.01.1995
15. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Handelsminister Thailands andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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