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Kundmachungen zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.×
BGBl
BGBl. Nr. 16/1995 Kundmachung kundgemacht 05.01.1995
16. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des ergänzenden Notenwechsels
Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach ÖsterreichaufgehobenUrsprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte EinfuhraufgehobenUrsprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.neu