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Kundmachungen zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.×
BGBl
BGBl. Nr. 117/1995 Kundmachung kundgemacht 22.02.1995
117. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Industrie und Handel und dem Ministerium für Finanzen der Regierung Seiner Majestät des Königs von Nepal andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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