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Kundmachungen zu Urpsrungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.×
BGBl
BGBl. Nr. 222/1995 Kundmachung kundgemacht 28.03.1995
222. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Finanzen und dem Minister für Handwerk und soziale Angelegenheiten des Königreiches Marokko andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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