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Kundmachungen zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.×
BGBl
BGBl. Nr. 249/1995 Kundmachung kundgemacht 07.04.1995
249. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Industrie der Islamischen Republik Iran andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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