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Norm
Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
Fassungen
§ 2 Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
BGBl
§ 2 Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
Judikatur
§ 2 Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
§ 2 Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
Kundmachungen zu
Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
×
alle §§
§ 1
§ 2
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 167/1957
Bundesgesetz
kundgemacht 30.07.1957
167. Bundesgesetz: Verwendung der Identitätsausweise und der Personalausweise für Ausländer und Staatenlose.
Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
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