193. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Burghausen — Neue Brücke
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Burghausen) (BRD)aufgehobenGrenzübergang Burghausen – Neue Brücke (BRD)neu