154. Verordnung: Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr für das Bundesland Wien
Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzesneu