87. Verordnung: Abänderung der Verordnung über den nichtlinienmäßigen Personen- und Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen über die Grenze.
Nichtlinienmäßiger Personenverkehr und Güterverkehr über die Grenze7
300. Verordnung: Nichtlinienmäßiger Personenverkehr und Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen über die Grenze.
Nichtlinienmäßiger Personenverkehr und Güterverkehr über die Grenzeneu