221. Verordnung: Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr — BZGü-VO
BZGü-VOneuGewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KraftfahrzeugenaufgehobenGewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen - Prüfungaufgehoben
205. Verordnung: Bindung der Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen an die Voraussetzung einer mit Erfolg abgelegten Prüfung.
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugenneu