629. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)neuEinführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureaufgehoben
246. Verordnung: Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureneu