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Kundmachungen zu Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure××
BGBl
BGBl. Nr. 629/1990 Verordnung kundgemacht 09.10.1990
629. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)neuEinführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureaufgehoben