61. Verordnung: Neufestlegung der Prüfungsgebühren für einige konzessionierte Gewerbe
Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Schädlingsvertilgung mit anderen als hochgiftigen Gasen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 21 der Gewerbeordnung1Befähigungsnachweisverordnung 19654Prüfungsgebühren für einige konzessionierte Gewerbeneu