889. Verordnung: Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr — BZP-VO
BZP-VOneuGewerbsmäßige Beförderung v. Personen - Fahrzeuge - StraßenverkehraufgehobenGewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussenaufgehoben
134. Verordnung: Zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs vorgeschriebene Konzessionsprüfungen
Gewerbsmäßige Beförderung v. Personen - Fahrzeuge - Straßenverkehrneu