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Kundmachungen zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark×
BGBl
BGBl. Nr. 440/1983 Verordnung kundgemacht 06.09.1983
440. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark
Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermarkneu