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Kundmachungen zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich×
BGBl
BGBl. Nr. 119/1986 Verordnung kundgemacht 07.03.1986
119. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Burgenland und an den Landeshauptmann von Niederösterreich
Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreichneu