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Kundmachungen zu Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (UdSSR)×
BGBl
BGBl. Nr. 130/1990 Sonstiges kundgemacht 08.03.1990
130. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen
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