394. Verordnung: Vorbehaltung der Bewilligung von Zahlungen im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation für Wein
Marktorganisation für Bananen und Wein - MarktordnungsstelleaufgehobenMarktorganisation für Wein - Vorbehaltung der Bewilligung von ZahlungenneuÜbertragung der Aufgaben des techn. Prüfdienstes der Zahlstelle BMLFUWaufgehoben
1068. Verordnung: Zuständige Marktordnungsstelle im Bereich der gemeinsamen Marktorganisationen für Bananen und Wein
Marktorganisation für Bananen und Wein - Marktordnungsstelleneu