Rechtstracker.at
Norm
Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
Fassungen
§ 5 Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
BGBl
§ 5 Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
Judikatur
§ 5 Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
§ 5 Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
Kundmachungen zu
Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
×
alle §§
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
dRGBl. I S 5/1944
in Kraft ab 01.04.1944
Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
neu