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Kundmachungen zu Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung×
BGBl
BGBl. Nr. 62/1958 Sonstiges kundgemacht 28.03.1958
62. Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung.
Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlungneu