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Kundmachungen zu Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“×
BGBl
BGBl. Nr. 43/1960 Verordnung kundgemacht 19.02.1960
43. Verordnung: Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“.
Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“neu