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Kundmachungen zu Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst×
BGBl
BGBl. II Nr. 233/2000 Verordnung kundgemacht 27.07.2000
233. Verordnung: Grundausbildung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen DienstaufgehobenGrundausbildung für den höheren schulpsychologischen Dienstneu
BGBl. Nr. 161/1973 Verordnung kundgemacht 10.04.1973
161. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienstneu