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Kundmachungen zu Ausbildung und Prüfung für den Steueraufsichtsdienst×
BGBl
BGBl. Nr. 817/1992 Verordnung kundgemacht 23.12.1992
817. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C (Finanzdienst)
Ausbildung und Prüfung für den FinanzfachdienstaufgehobenAusbildung und Prüfung für den SteueraufsichtsdienstaufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe C (Finanzdienst)neu
BGBl. Nr. 303/1974 Verordnung kundgemacht 31.05.1974
303. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Steueraufsichtsdienst
Ausbildung und Prüfung für den Steueraufsichtsdienstneu