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Kundmachungen zu Ausbildung und Prüfung für den Steuereintreibungsdienst×
BGBl
BGBl. II Nr. 485/2003 Verordnung kundgemacht 21.10.2003
485. Verordnung: Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches
Ausbildung und Prüfung für den Mittleren Verwaltungsdienst in der FinanzverwaltungaufgehobenAusbildung und Prüfung für den SteuereintreibungsdienstaufgehobenGrundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Finanzen)neuGrundausbildung für die Verwendungsgruppe A (Finanzdienst)aufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 (Zolldienst)aufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3 (Zollfachdienst)aufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe A im Österreichischen PostsparkassenamtaufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe B (Finanzdienst)aufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe B im Österreichischen PostsparkassenamtaufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe C (Finanzdienst)aufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe C im Österreichischen PostsparkassenamtaufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe D im Österreichischen PostsparkassenamtaufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppen E 1, E 2a und E 2b (Zollwache)aufgehobenPrüfung für den FinanzprokuratursdienstaufgehobenPrüfung für den Gehobenen BodenschätzungsdienstaufgehobenPrüfung für den Höheren BodenschätzungsdienstaufgehobenPrüfung für den Höheren technischen Finanzdienstaufgehoben
BGBl. Nr. 304/1974 Verordnung kundgemacht 31.05.1974
304. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Steuereintreibungsdienst
Ausbildung und Prüfung für den Steuereintreibungsdienstneu