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Kundmachungen zu Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Finanzdienst×
BGBl
BGBl. Nr. 696/1992 Verordnung kundgemacht 13.11.1992
696. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B (Finanzdienst)
Ausbildung und Prüfung für den gehobenen BetriebsprüfungsdienstaufgehobenAusbildung und Prüfung für den Gehobenen FinanzdienstaufgehobenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe B (Finanzdienst)neu
BGBl. Nr. 37/1975 Verordnung kundgemacht 16.01.1975
37. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Finanzdienst
Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Finanzdienstneu