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Kundmachungen zu Pflichtzahl für Baugewerbe und Bauindustrie×
BGBl
BGBl. I Nr. 17/1999 Bundesgesetz kundgemacht 12.01.1999
17. Bundesgesetz: Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetzes
Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetz (Strukturanpassungsgesetz)2BEinstG326Pflichtzahl für Baugewerbe und BauindustrieaufgehobenPflichtzahl für Bergbau und Sand- und SteingewinnungaufgehobenPflichtzahl für Dach- und AbdichtungsbahnenindustrieaufgehobenPflichtzahl für das Güterbeförderungsgewerbe und SpeditionenaufgehobenPflichtzahl für Eisen- und MetallwarenindustrieaufgehobenPflichtzahl für Eisen- und MetallwarenindustrieaufgehobenPflichtzahl für Eisen- und MetallwarenindustrieaufgehobenPflichtzahl für eisen- und nichteisenmetallerzeugende IndustrieaufgehobenPflichtzahl für ElektrizitätsversorgungsunternehmenaufgehobenPflichtzahl für ElektroindustrieaufgehobenPflichtzahl für Elektroindustrie (Akkumulatoren- und Batterieerzeugung)aufgehobenPflichtzahl für ErdölindustrieaufgehobenPflichtzahl für FleischwarenindustrieaufgehobenPflichtzahl für ForstwirtschaftaufgehobenPflichtzahl für GlasindustrieaufgehobenPflichtzahl für LandwirtschaftaufgehobenPflichtzahl für LuftverkehrsunternehmenaufgehobenPflichtzahl für Maschinen- und StahlbauindustrieaufgehobenPflichtzahl für Maschinen- und StahlbauindustrieaufgehobenPflichtzahl für Maschinen- und StahlbauindustrieaufgehobenPflichtzahl für Öfen und Herde erzeugende IndustrieaufgehobenPflichtzahl für Schienen- und SeilbahnunternehmenaufgehobenPflichtzahl für SchiffahrtsunternehmungenaufgehobenPflichtzahl für Stein- und Keramische IndustrieaufgehobenPflichtzahl für Straßenverkehrsunternehmungenaufgehoben
BGBl. Nr. 546/1976 Verordnung kundgemacht 14.10.1976
546. Verordnung: Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie
Pflichtzahl für Baugewerbe und Bauindustrieneu