168. Hinweis des Bundeskanzleramtes betreffend Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung, die im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlautbart wurden
Grundausbildung für OffiziereneuGrundausbildung für Offiziere des höheren militärfachlichen DienstesaufgehobenGrundausbildung für Offiziere des höheren militärtechnischen DienstesaufgehobenGrundausbildung für Offiziere des militärmedizinischen DienstesaufgehobenGrundausbildung für Offiziere des Veterinärdienstesaufgehoben
364. Verordnung: Grundausbildung für Offiziere des Veterinärdienstes
Grundausbildung für Offiziere des Veterinärdienstesneu