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Kundmachungen zu Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften×
BGBl
BGBl. II Nr. 482/2005 Verordnung kundgemacht 30.12.2005
Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3)neuGrundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaftenaufgehoben
BGBl. Nr. 182/1987 Verordnung kundgemacht 08.05.1987
182. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaftenneu