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Kundmachungen zu Grundausbildung für die Verwendungsgruppe D in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften×
BGBl
BGBl. II Nr. 124/2005 Verordnung kundgemacht 10.05.2005
Grundausbildung für den Kanzleidienst (Entlohnungsgruppe v4) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe D in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und StaatsanwaltschaftenaufgehobenGrundausbildung Kanzleidienst, Gerichte und Staatsanwaltschaftenneu
BGBl. Nr. 183/1987 Verordnung kundgemacht 08.05.1987
183. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe D in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe D in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaftenneu