Änderung des Gesetzes betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft
Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten2511Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten – AbgrenzungaufgehobenFinanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaftaufgehoben
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, betreffend die Abgrenzung des Competenzkreises der Organe der staatlichen Cultusverwaltung in Ansehung des Gesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft vom 21. März 1890 (R. G. Bl. Nr. 57)
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