Änderung des Gesetzes betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft
Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten2511Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten – AbgrenzungaufgehobenFinanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaftaufgehoben
222. Bundesgesetz: Finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft.
Finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaftneu