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Kundmachungen zu Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen×
BGBl
BGBl. II Nr. 350/2017 Verordnung kundgemacht 04.12.2017
Änderung der Verordnung über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und der Verordnung über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen
Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen5Aufbewahrungsfristen von in Schulen zu führenden Aufzeichnungen5
BGBl. II Nr. 334/1997 Verordnung kundgemacht 18.11.1997
334. Verordnung: Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen
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