318. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Unternehmensleiterin“ und „Akademischer Unternehmensleiter“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Unternehmensleiterin“ und „Akademischer Unternehmensleiter“neu