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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“×
BGBl
BGBl. II Nr. 226/1998 Verordnung kundgemacht 14.07.1998
226. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“neu