288. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“neu