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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“×
BGBl
BGBl. II Nr. 292/2004 Verordnung kundgemacht 20.07.2004
Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“; Lehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“, Verein für Bildungsinnovationen im Gesundheitswesen, Graz
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“aufgehobenVerleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“; Lehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“, Verein für Bildungsinnovationen im Gesundheitswesen, Grazneu
BGBl. II Nr. 253/1999 Verordnung kundgemacht 29.07.1999
253. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“neu