Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und des Handels, zum Vollzuge des Gesetzes vom 19. Juli 1879 (R. G. Bl. Nr. 108), betreffend die Verpflichtung zur Desinfection bei Viehtransporten auf Eisenbahnen und Schiffen
Desinfektion bei Viehtransporten auf Eisenbahnen und Schiffenneu