Gesetz, womit einige Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juli 1879, R. G. Bl. Nr. 108, betreffend die Verpflichtung zur Desinfektion bei Viehtransporten auf Eisenbahnen und Schiffen, abgeändert werden
Desinfektion bei Viehtransporten auf Eisenbahnen und Schiffen1
Gesetz, betreffend die Verpflichtung der Desinfection bei Viehtransporten auf Eisenbahnen und Schiffen
Desinfektion bei Viehtransporten auf Eisenbahnen und Schiffenneu