232. Verordnung: Anwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)
Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in SelbstbedienungaufgehobenAnwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)neu
56. Verordnung: Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung
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