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Kundmachungen zu Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe enthalten×
BGBl
BGBl. II Nr. 430/2004 Verordnung kundgemacht 12.11.2004
Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln die bestimmte Stoffe enthaltenneuVerbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe enthaltenaufgehoben
BGBl. II Nr. 280/1997 Verordnung kundgemacht 25.09.1997
280. Verordnung: Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe enthaltenneu