308. Verordnung: 8. Beschußverordnung
8. BeschußverordnungneuDurchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen1
59. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Beschußgesetzes.
Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen2
224. Verordnung: Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen.
Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronenneu