244. Abänderung der Anlagen zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr.
Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr1
188. Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr.
Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im EisenbahnverkehrneuInternationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehrneu