387. Bundesgesetz: Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG
Erfüllung des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See sowie des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966aufgehobenSSEGneu